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Bleaching
Das Bleichen von Zähnen bedeutet, verfärbte Zähne mit unterschiedlichen Verfahren wieder aufzuhellen. Hierbei werden fast ausschließlich Materialien angewandt, die durch Abspaltung von Sauerstoff eine Oxydation von anorganischen Farbstoffmolekülen bewirken. Diese werden anschließend abtransportiert. Mit Hilfe von Schienen oder Folien wird dieses Material auf die Zähne aufgetragen.
Nach wenigen Stunden bis Tagen, je nach Art des verwendeten Materials, ist eine deutlich sichtbare Aufhellung zu erkennen. Diese Behandlung wird in der Praxis und von Ihnen zu Hause durchgeführt.
1. In-office-Bleaching
Das Bleaching in der Zahnarztpraxis in zwei bis vier Sitzungen.
Dazu wird ein deutlich höher dosiertes Gel benutzt, das in der Praxis 20 bis 30 Minuten einwirken muss und zusätzlich durch spezielle Lampen erwärmt wird. Durch die Temperaturerhöhung wird in kurzer Zeit eine recht große Menge an Wasserstoffperoxid freigesetzt, was die Zähne sehr schnell bleicht. Weil bei dieser Methode die auftretende Konzentration an H2O2 recht aggressiv ist, muss der Zahnarzt das Zahnfleisch vorher zum Schutz abdecken.
2. Selbstbehandlung
Mit frei verkäuflichen Bleaching-Materialien aus der Drogerie.
Hier gibt es die verschiedensten Präparate zum Aufpinseln auf die Zähne, mit Strips zum Aufkleben oder vorgefertigten Schienen.
Allen gemeinsam ist jedoch, dass die Bleichwirkung sehr gering ist.
Beim internen Bleaching handelt es sich um ein Verfahren zur Aufhellung eines verfärbten devitalen (marktoten) wurzelbehandelten Zahnes, wofür das Bleichmittel für einige Tage in den Zahn
eingebracht wird und unter dichtem Verschluss seine Wirkung bis zum gewünschten Aufhellungsergebnis entfalten kann.
Anwendungsgebiet
Das interne Bleaching ist ausschließlich für marktote Zähne
geeignet, die mit einer suffizienten Wurzelkanalfüllung versorgt sind und keinerlei Symptome aufweisen. Ist der Zahnhartsubstanzverlust im Kronenbereich nur gering, kann sich das interne Bleaching als einzige Behandlungsmaßnahme anbieten. Bei größerem Substanzverlust und dadurch bedingter Indikation zur Versorgung mit einer Teilkrone oder Krone kann ein vorheriges Bleaching sinnvoll sein.
Nein, das medizinische Aufhellen des Zahnschmelzes ist eine lang erprobte und wissenschaftlich gut dokumentierte Technik.
Allerdings ist dazu im Vorfeld eine professionelle Zahnreinigung erforderlich. Bei richtiger Durchführung hat ein Bleaching nur eine einzige bekannte Nebenwirkung: Es kann sehr kurzfristig zu einer gesteigerten Kalt-Warm-Empfindlichkeit der Zähne führen. Dieser Effekt verschwindet aber spätestens zwei bis drei Tage nach Abschluss des Bleachings, meistens sogar schon nach nur ein paar Stunden.